Strafbefehl wegen Videoaufzeichnung und Beleidigung

Wachtturm-Gesellschaft schlägt zu

Der Strafbefehl

22. Januar 2019: Verurteilt in allen Punkten der Anklage

Am Sonntag, den 18.11.2018 fand ich einen gelben Briefumschlag in meinem Briefkasten. Eine amtliche Zustellung. Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass ich zu einem Video, das ich ins Internet gestellt hatte, von der Polizeibehörde Walldorf schriftlich befragt worden war, ohne dass die Anklagepunkte zur Sprache kamen. Daraus entwickelte sich dann wohl ein Verfahren, das ohne jede weitere Rückfrage zu einem Strafbefehl führte. Der befand sich in dem gelben Briefumschlag. Kein kleiner Schock.

Der Einspruch

Sofort legte ich Einspruch ein. Diesen faxte ich umgehend und verschickte ihn sicherheitshalber auch noch am nächsten Tag per Post an das Amtsgericht Wiesloch. Die darauf folgenden Tage waren für mich ein großes Wechselbad der Gefühle. Würde das Verfahren gerecht ablaufen oder eher so, wie man es immer wieder hört? Mit welcher Handhabe konnte das Gericht so einfach diesen Strafbefehl erlassen? Haben sich die Leute das ganze Video angesehen? Wenn ja, wie konnten sie auf die Idee kommen, ich hätte den sogenannten Geschädigten beleidigt? Aus dem Video geht ganz klar hervor, dass ich unter Schock auf der Flucht rief: "Ein Schlägertyp!" Hatten die Ankläger der Wachtturm-Gesellschaft dem Richter nur einen bestimmten Teil des Videos vorgeführt? Lag dem Gericht überhaupt das ganze ungeschnittene Video vor? Und wieso wurde das Video nicht als Beweis, sondern lediglich als Augenscheinsobjekt eingestuft?

Klar, dass die vier Zeugen, die gegen mich aussagen sollten, gegen das Video nicht ankommen konnten, wenn es als Beweis eingestuft würde. Vier Zeugen gegen einen sind schon eine gewisse Hausnummer. Zumal einer von ihnen Polizeibeamter ist.

Die Frage, ob alles mit rechten Dingen zuging, stand mir immer wieder vor Augen. Wie weit lassen sich deutsche Gerichte von Jehovas Zeugen beeinflussen? Welche sympathischen Beziehungen spielen dabei eine Rolle? Gibt es einen Vorteilsbonus für die Wachtturm-Gesellschaft durch Schlips und Kragen und durch die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts? Schützen und unterstützen deutsche Gerichte die Wachtturm-Religion ähnlich, wie die Bundesbahn es tut?

Die Vorladung

Es ist wohltuend, dass so ein Einspruch möglich ist. So fasste ich die Vorladung eher als einen Segen auf. Doch mit der Vorladung begann erst richtig das Kopfzerbrechen. Wie würde ich überhaupt gegen so eine womöglich manipulative Übermacht bestehen können? Zuerst mussten die Nebensächlichkeiten von den rechtlichen Kernfakten getrennt werden. Dann mussten die rechtlichen Punkte so gültig wie möglich dargestellt werden. Viele Nebengedanken waren nur eine zusätzliche Belastung und mussten daher aussortiert und beiseite geschafft werden. Das war ein nicht geringer psychischer Kraftakt.

Die geistige Arbeit an so einer Sache läuft auf etwas hinaus, das sich mit einer geistigen Schwangerschaft vergleichen lässt. Man grübelt und grübelt und es ist ein bisschen wie Wehen. In dieser Zeit hatte ich so viele schlaflose Nächte, dass ich mit dem ohnehin für diesen Termin geplanten Urlaub nicht auskam. Eine gute, konzentrierte Arbeit war in weiten Teilen gar nicht mehr möglich. Zum Glück war die Gesamtlage so günstig, dass ich mir den erforderlichen Urlaub nehmen konnte. Zwar wurde ich prompt drei Tage lang sehr krank. Aber der gute alte Sauerländer Spruch kam zum Zuge:

"Drei Tage war der Opa krank! Jetzt trinkt er wieder. Gott sei dank!"

Antrag auf das Video als Beweis

Die erste aufgeräumte Aktion war der Antrag darauf, dass das Video als Beweis zur Geltung kommen möge. Damit würde auch verhindert werden, dass sich vier Zeugen unnötig ins Ungemach setzten. Es kann ja nicht die Aufgabe eines Gerichts sein, vier Zeugen zu unwahren Aussagen zu verleiten.

Darf man Jehovas Zeugen filmen und veröffentlichen?

Sind Zeugen Jehovas beim Predigtdienst als Privatleute unterwegs?

Die Wachtturm-Gesellschaft pflegt mit aller Kraft seit vielen Jahrzehnten das Voruteil, der Predigtdienst sei ganz privat und obendrein die einzig wahre Anbetung. Mit dieser Etikettierung möchte sie erreichen, dass die Wachtturm-Werbung ganz unter dem Freibrief der Religionsfreiheit steht. Gerade in Deutschland wird die Religionsfreiheit als Freibrief für viel Schandtaten hergenommen. Das geht so weit, das sogar der Verblutungstod von Kindern mit Verweis auf die Religionsfreiheit in Kauf genommen wird. Das ist krank. Das ist pervers. Das ist linksgrün Gutmensch-besoffen.

Dem Gericht musste so unemotional wie möglich ein faktengebundener Argumentationsstrang vorgelegt werden, damit es erkennen kann, dass Jehovas Zeugen, die in der Öffentlichkeit stehen, das Recht auf das eigene Bild aufgegeben haben, auch wenn sie von der Wachtturm-Gesellschaft immer wieder das Gegenteil erzählt bekommen. Die rechtliche und für den gesunden Menschenverstand gültige Sachlage stellt sich wie folgt dar:

Der Ausblick [Stand 19. Januar 2019]

Womit ist zu rechnen? Von einer kaum noch zu begründenden Kurzschlussreaktion des Gerichts bis zur Niederschlagung des Strafbefehls ist alle möglich. Gibt es Faktoren, die nur die Wachtturm-Gesellschaft und das Gericht kennen? Wie frei entscheidet der Richter? Welche Hintergründe existieren in unserer Republik, die ja schon lange vom offenen Sozialismus regiert wird und dem Untergang sehenden Auges entgegen geht? Ist das Gericht einer speziellen Wahrheit erlegen, wie man es beim immer noch größten Teil unserer Gutmenschen-Gesellschaft vorfindet? Welches Gewicht haben die Parallelen zwischen dem Multikulti-Wahn der Deutschen und dem Multikulti-Wahn der Wachtturm-Gesellschaft? Beide gehen über Leichen. Ungestraft und unter sehr ähnlicher Abwehr von Kritik.

Ergebnis am 22. Januar 2019

Das Amtsgericht Wiesloch sprach mich in allen Punkten der Anklage schuldig. Daraus folgt, dass man Jehovas Zeugen nicht fotografieren und nicht filmen darf. Das alte Tabu, das die Lüge schützt, ist erneut etabliert durch das Amtsgericht Wiesloch. Die Polizei wird also wie früher verschärft in Anspruch genommen werden: Der hat mich fotografiert! Der hat mich fotografiert!

Der Staatsanwalt führte sogar aus, dass er früher und schlimmer reagiert hätte als der Zeuge Jehovas. Der Staatsanwalt trat also für Gewaltanwendung ein. Der Staatsanwalt befürwortete Selbstjustiz! Und der Richter gab ihm recht.

Weitere Einzelheiten auf der Seite Hauptverhandlung beim Amtsgericht Wiesloch – Dürfen Jehovas Zeugen fotografiert werden?

Kommentare
01

Liebe Karin, lieber Jürgen,

Ihr beide habt das Bedürfnis, die Entscheidung des Amtsgerichts anzufechten. Ich selbst habe dieses Bedürfnis nur zwei oder drei Mal am Tag und dann immer nur für ein paar Sekunden. Denn die Entscheidung, dass die Auftritte, Versammlungen und Vorführungen der Zeugen Jehovas keine Auftritte, Versammlungen und Vorführungen, sondern reine Privatsache sind, ist eine heilige Kuh unseres Gutmenschen-Staates. Denkt an die Bundesbahn, die eiskalt die Lügen der Wachtturm-Gesellschaft in den Bahnhöfen erlaubt. Christen haben bei der Bundesbahn keine Chance. Wenn die einen Antrag stellen, werden sie eiskalt ignoriert. Lothar Gassmann berichtete.

Dieses Unterhaken des deutschen Gutmenschen-Staates mit der Wachtturm-Gesellschaft wäre einmal eine Doktorarbeit wert. Ich werde das wohl eher nicht mehr ergründen können. Fakt ist jedoch, dass in unserem Staat etwas massiv defekt ist. An dieser Mauer würde auch ein Berufungsverfahren zerschellen.

Also bitte: Schminkt Euch das ab. Eine Chance besteht nur dann, wenn die Gutmenschen-Parteien allesamt in der Opposition sind. Vielleicht lebe ich dann ja noch.

Viele Grüße,

Rüdiger [23.01.2019]

02

Wahnsinn, dass das Wort eine Beleidigung ist, ich hab lauthals gelacht. Nicht mal eine richterliche Unterschrift ist auf der Klopapierrolle. Ein gelber Strafbefehl ist ungültig, die haben eine andere Farbe. Alles vom Gericht falsch gemacht, was man falsch machen kann.

Schlägertyp [27.03.2019]

Naja, die 1.197 Euro waren ja auch unecht. Reines Buchgeld. Ging ja von Konto zu Konto. :-) [RH]

03

Hallo Rüdiger,

tröste dich mit diesen Worten und bedenke: abgerechnet wird zum Schluss):

2. Timotheus 3 Das aber sollst du wissen, dass in den letzten Tagen schlimme Zeiten eintreten werden. Denn die Menschen werden sich selbst lieben, geldgierig sein, prahlerisch, überheblich, Lästerer, den Eltern ungehorsam, undankbar, unheilig, lieblos, unversöhnlich, verleumderisch, unbeherrscht, gewalttätig, dem Guten feind, Verräter, leichtsinnig, aufgeblasen; sie lieben das Vergnügen mehr als Gott; dabei haben sie den äußeren Schein von Gottesfurcht, deren Kraft aber verleugnen sie.

In Deinem Fall trifft besonders "verleumderisch" und "dem Guten feind" zu.

Viele Grüße & Gottes Segen

Torsten [04.05.2019]

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Erstellungsdatum: 19.01.2019 ♦ DruckversionDownloadsLinks auf andere InternetseitenDatenschutzerklärungInhaltKontaktImpressum
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