von Eddie
In der Heiligen Schrift (NWÜ) sind folgende Texte zu finden:
Neue-Welt-Übersetzung der WTG
Diese vier Texte, fast alle aus dem Alten Testament (oder, wie die WTG das nennt: Aus den Hebräischen Schriften) lediglich die letzten beiden aus dem Neuen Testament (im WTG-Jargon: Christlich Griechische Schriften) verwendet die Wachtturmgesellschaft dazu, ihren Anhängern Blutübertragungen zu verbieten. "Wenn der Arzt seinem Patienten Alkohol verbietet, dann bedeutet das nicht, dass er ihn anstatt oral intravenös einnehmen darf", wird argumentiert.
Stimmt.
Frage: Trifft das auch für Bluttransfusionen und dergleichen zu?
Nun, das Einnehmen von Blut zum Essen ist und bleibt verboten. Das geht zunächst einmal ganz deutlich aus der HS so hervor. Es steht ganz einfach betrachtet, so geschrieben, ja, auch neutestamentlich.
Gott Jahwe erkennt darin nichts Gutes, wenn Menschen die Seele von Tieren essen. Warum auch immer, obgleich für Menschen nicht immer gleich einsichtig. Aber, das spielt auch keine große Rolle, denn er ist "der Chef" und kann diesbezüglich schalten und walten wie er will. Und dass sein Schalten und Walten nie etwas Schlechtes für den Menschen ist, wissen alle, die an ihn glauben.
Dass nicht alle Menschen, auch nicht die an ihn Glaubenden, sich an seine Gebote halten und deshalb trotzdem gerne Blutwurst essen, ist eine andere Sache. Bleiben wir aber mal bei dem Punkt, worin sich die WTG daraus ableitet, keine Bluttransfusion nehmen zu dürfen, herleitet.
Da sich der Gedanke (eigentlich: das Gebot), kein Blut essen zu dürfen, ursprünglich aus dem AT herleitet, können wir gerne mal bei diesem verweilen.
In gleichem AT war es strengstens verboten, die Schaubrote, die im Zelte Gottes für Jahwe ausgestellt waren, zu essen.
Im ersten Buch Samuel, Kapitel 21, finden wir die Geschichte, wie David zu einem Priester namens Ahimelech ging, um sich Brot gegen den Hunger zu erbitten. Da aber keine "normalen" Brote vorhanden waren, sondern lediglich Schaubrote, gab der Priester David auf dessen Bitte hin diese, trotz des Verbotes. Warum? Weil ein Notfall das so erforderte. Bestätigt wird diese Angelegenheit durch den Herrn Jesus selbst – zu finden im Lukasevangelium Kapitel 6.
Oder: Das Passahfest war an ein bestimmtes Datum gebunden, zur Erinnerung an den Auszug aus Ägypten. Es war ein fixes Datum, keines, das so ohne weiteres irgendwie verschoben und verlegt werden durfte. Trotzdem tat Hiskia, König des Zwei-Stämme-Reiches Juda, genau das. Warum? Wiederum aus dem gleichen Grund: Weil eine besondere Situation das so erforderte (Zweites Buch Chronika, Kapitel 30).
Zu einem viel späteren Zeitpunkt wurde Jesus gerügt, weil sich seine Jünger vor dem Essen die Hände nicht wuschen. Desgleichen wurde er selbst gerügt, weil er am Sabbat Kranke heilte und seine Jünger Ähren pflückten. Alles nachlesbar im NT. Was gab Jesus, der ja der Erfüller des Gesetzes war (Matthäusevangelium Kapitel 5, Vers 17), zur Antwort? Er sagte: Das Gesetz wurde für den Menschen gemacht und nicht umgekehrt (Markusevangelium Kapitel 2, Verse 23 – 28).
Frage: Was können wir aus diesen Texten zur Frage, ob Blut zur Rettung von Menschenleben verwendet werden darf, schließen?
Somit die eindeutige Antwort: Blut kann und darf im Notfall verwendet werden!
Wenn natürlich jemand das trotzdem ablehnt, bleibt es eine reine Gewissensentscheidung eines einzelnen, die unbedingt respektiert werden muss, keine Frage! Wenn jemand aber eine andere Erkenntnis hat, nämlich die, dass er Blut bei einer Operation annehmen darf, muss diese genauso respektiert werden und darf keinesfalls zu einer Verurteilung, sprich einem Ausschluss (entsprechend einer Exkommunizierung in der römisch katholischen Kirche) einer Person aus ihrer Kirche/Glaubensgemeinschaft führen!
Ein interessanter Hinweis noch:
Bei einer offiziellen Anfrage beim Rabbinat München (über "Umweg" Augsburg) wurde auf die Frage, wie heutige Juden das sehen, das genauso beantwortet. Bluttransfusionen werden (zumindest bei den meisten) Juden nicht abgelehnt, genau aus den hier genannten Gründen (Ausnahme: Neutestamentliche Begründung – natürlich).