Definition der Begriffe Dogma und Dogmatismus

von Eddie

Der Begriff "Dogma" wird gemäß Brockhaus, Ausgabe 1988, hier auszugsweise, wie folgt definiert:

Dogma: griechisch "Meinung", "Verfügung", "Beschluss", "Lehrsatz" (...), allgemein: Die lehrhafte Formulierung von Grundwahrheiten, feststehenden Lehrsätzen oder "Systemen", deren Voraussetzungen außerhalb der Möglichkeit wissenschaftlicher Nachprüfung liegen. Doch sind auch innerhalb dogmatischer Systeme (z. Bsp. im positiven Recht) wissenschaftliche Untersuchungen möglich. Gewöhnlich versteht man unter Dogma religiöse Glaubenssätze und "Systeme", vor allem im Christentum. – Im übertragenen Sinn gilt als Dogma auch eine Grundüberzeugung, die gegen Zweifel nicht durch Beweis, sondern durch autoritative Erklärung gesichert ist.

Zum Begriff "Dogmatismus" sagt gleicher Band:

Dogmatismus: die unkritische, nicht begründete Behauptung von philosophischen oder religiösen Sätzen mit dem Anspruch unbedingter Anerkennung.

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Erstellungsdatum: 29.06.2019 ♦ DruckversionDownloadsLinks auf andere InternetseitenDatenschutzerklärungInhaltKontaktImpressum
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